Arzt

Obwohl der Arztberuf in der Antike als Handwerk galt, stand er doch, wie bereits die Homerischen Epen zeigen, in hohem Ansehen. Im 7./6. Jh. v. Chr. war dieser Beruf auf einige Familien beschränkt, die ihre Abstammung auf den Heilgott Asklepios zurückführten, die aber allmählich durch Aufnahme von Blutsfremden zu Zunftverbänden und Zentren der ärztlichen Ausbildung wurden. Später wurde der medizinische Unterricht an den Ärzteschulen oder von frei praktizierenden Ärzten erteilt. Die ethisch-rechtliche Grundlage des Ärztestandes bildete der Eid des Hippokrates. Seit dem 6. Jh. v. Chr. gab es in größeren Städten neben frei praktizierenden Ärzten Gemeindeärzte, die von der Stadt für die ärztliche Versorgung der Armen und Überwachung der hygienischen Belange besoldet wurden. Demokedes (um 500 v. Chr.) hat als Stadtarzt von Aigina ein Jahresgehalt von einem Talent bezogen. Daneben gab es die sog. Periodeuten (Wanderärzte). Die Herausbildung von Spezialfächern bedingte seit dem 3. Jh. v. Chr. auch eine Spezialisierung der Ärzte (Augen-, Ohren-, Zahnärzte u.a.). Operative Geburtshilfe und gynäkologische Eingriffe blieben in der Regel den Hebammen vorbehalten, die auch als Ärztinnen bezeichnet wurden und dem Arzt sozial gleichgestellt waren. Die ersten Ärzte in Rom waren Griechen, zunächst Sklaven, später auch Freie. Durch einen Erlaß Caesars aus dem Jahr 46 v. Chr. erhielten alle griechischen Ärzte in Rom das Bürgerrecht, in den folgenden Jahrhunderten kamen weitere Privilegien dazu. Im 2. Jh. n. Chr. wurde die Steuerfreiheit auf eine bestimmte, von der Größe der jeweiligen Stadt abhängige Zahl Ärzte beschränkt, die als Gemeindeärzte ebenso wie die kaiserlichen Leibärzte den Titel Archiatros (davon unser Wort "Arzt") führten. Die Ärzte, denen die medizinische Betreuung der Truppen oblag, wurden von Kaiser Augustus in die Rangordnung des Heeres eingegliedert, wobei nur die Ärzte der Prätorianer und die der in Rom stationierten Truppen höhere Ränge bekleideten.

Quelle: Lexikon der Antike
Text: J. Kollesch